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Die Gewerbesteuer wird für Gewerbebetriebe fällig zu denen sowohl Kapitalgesellschaften (z. B.: AG, GmbH, UG) als auch Vereine, Einzelunternehmen und Personengesellschaften gehören. Ausnahmen bilden gemeinnützige Vereine, für die es Steuerbefreiungen gibt.
Die Steuerbelastung fällt für die Gewerbebetriebe jedoch ganz unterschiedlich aus, je nachdem, um welche Rechtsform es sich handelt und wo in Deutschland das Gewerbe angemeldet ist. Aber wie berechnet sich die Gewerbesteuer und was gibt es für Einsparpotentiale?
Sie können Ihre zu zahlende Gewerbesteuer selbst berechnen. Dafür müssen Sie zunächst zwei Teile betrachten:
Ihren Gewerbesteuermessbetrag berechnen Sie anhand Ihres Gewinns (Gewerbeertrags). Der Gewinn wird auf volle Hundert Euro abgerundet, mit der deutschlandweit einheitlichen Steuermesszahl von 3,5% multipliziert und ergibt dann den Messbetrag.
Manche Rechtsformen genießen dabei noch einen Freibetrag, der vorher vom Gewinn abgezogen wird. Hierzu gehören beispielsweise Einzelunternehmen und Personengesellschaften (24.500€) oder juristische Personen des privaten Rechts (5.000€). Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag.
Die Formel für den Gewerbesteuermessbetrag lautet:
Die endgültige Höhe der Gewerbesteuer hängt nun davon ab, welchem Gewerbesteuerhebesatz Sie unterliegen. Der Hebesatz wird von der Kommune festgelegt, in der Ihr Gewerbe angemeldet ist. In den meisten Gemeinden liegt dieser zwischen 380% und 500%. Den höchsten Hebesatz verlangt zur Zeit die Ortsgemeinde Dierfeld (900%). Die Höhe der gezahlten Gewerbesteuer kann in einer Gemeinde schnell mehr als doppelt so hoch sein wie in einer anderen.
Zur Berechnung der Gewerbesteuer wird der Hebesatz Ihrer Gemeinde mit dem zuvor errechneten Messbetrag multipliziert. Die Formel für die Gewerbesteuer lautet:
Angenommen Ihre GmbH erzielt einen Jahresgewinn von 60.000€ und hat Ihren Sitz in Berlin, wo der Hebesatz derzeit 410 % beträgt. Ihre Gewerbesteuerlast gestaltet sich dann wie folgt:
In Berlin ergibt sich aus 60.000€ x 0,035 x 4,1 eine Gewerbesteuerlast von 8.610€. Haben Sie Ihren Geschäftssitz im benachbarten Potsdam, wird ein Hebesatz von 455% angewendet. Es würden also 9.555€ fällig. Im ebenfalls nahe Berlin gelegenen Zossen hingegen beträgt der Hebesatz nur 270%, die Gewerbesteuer in diesem Beispiel läge damit nur bei 5.670€.
Beziehung zur Einkommensteuer
Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft können die Gewerbesteuer bis zum 3,8-fachen Messbetrag auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Das bedeutet, dass sich Ihre zuzahlende Einkommensteuer um den Betrag Ihrer Gewerbesteuer senkt – aber nur maximal bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 380%.
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften macht es also keinen Unterschied, ob der Gewerbesteuerhebesatz 270% oder 380% beträgt. Erst alles dadrüber wirkt sich für sie als echte Kosten aus.
Freiberufler bilden eine Ausnahme bei der Gewerbesteuer, denn für sie fällt keine Gewerbesteuer an. Wenn Sie einen Teil Ihrer Einnahmen mit Tätigkeiten erzielen, die unter die freien Berufe fallen, können Sie diese aus Ihrem Unternehmen auslagern und so von der Gewerbesteuerpflicht ausnehmen.
Andersherum lohnt es sich für Freiberufler, die auch gewerblich tätig werden möchten, das Gewerbe dann an einem Ort mit niedrigem Hebesatz, wie Zossen bei Berlin, anzumelden. Etwa für freie Journalisten, die zusätzlich zu ihrem erfolgreichen Blog einen Merchandise-Onlineshop eröffnen möchten.
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