Steuern sparen durch Gewerbe-steuerzerlegung und einer Zweigstelle

Steuern sparen durch Gewerbesteuerzerlegung und einer Zweigstelle

Wenn die Gewerbesteuer kommunal erhoben wird, ein Unternehmen aber mehrere Betriebsstätten hat – welcher Hebesatz wird dann angewendet? In diesem Fall wendet das Finanzamt die Gewerbesteuerzerlegung an. Dabei wird die fällige Gewerbesteuer anteilig nach der Höhe der gezahlten Löhne an den jeweiligen Betriebsstätten berechnet um die Besteuerung in etwa adäquat der jeweiligen Geschäftstätigkeit in den entsprechenden Gemeinden abzubilden. 

Grundsätzlich können Sie über die Gewerbesteuerzerlegung auch Steuern sparen: Wenn Sie zum Beispiel besonders personalintensive Betriebsstätten, wie Produktionsstätten oder die Geschäftszentrale, in Gemeinden mit niedrigem Hebesatz ansiedeln. In Gemeinden mit hohem Hebesatz, etwa Großstädten, unterhalten Sie dann nur kleine Filialen mit wenigen Mitarbeitern. Wie die Gewerbesteuer bei Zerlegung genau berechnet wird, zeigen wir Ihnen nun in einem kleinen Rechenbeispiel.

Gewerbesteuerzerlegung an einem Beispiel erklärt

Nehmen wir mal an, Sie betreiben ein kleines Unternehmen mit einigen Mitarbeitern in der Verwaltung, in der Einkauf und Distribution geregelt werden, und drei Shops: in Berlin, in München und in Hamburg. Bisher ist Ihr Geschäftssitz in Berlin. Die Löhne in den Shops betragen jeweils 100.000€ im Jahr, in der Zentrale zahlen Sie jährlich 300.000€ an Gehältern. Insgesamt zahlen Sie also 600.000€. Davon entfallen 50% auf das Head Office, weitere 16,67% auf den Shop in Berlin mit einem Hebesatz von 410% und jeweils 16,67% auf die Shops in München mit 490% und Hamburg mit 470% Hebesatz. Ihre Gewerbesteuer berechnet sich also bei einem angenommenen Gewerbesteuermessbetrag von 70.000€ wie folgt: 

  • Zentrale Berlin: 70.000€ x 50% x 410% = 143.500€ 
  • Shop Berlin: 70.000€ x 16,67% x 410% = 47.842,90
  • Shop München: 70.000€ x 16,67% x 490% = 57.178,10€ 
  • Shop Hamburg: 70.000€ x 16,67% x 470% = 54.844,30€ 

Wäre die Zentrale an einem Ort mit niedrigerem Gewerbesteuerhebesatz angesiedelt, wie Zossen bei Berlin mit nur 200%, sähen die Zahlen ganz anders aus: Dort entfielen auf die Zentrale nur 70.000€ an Gewerbesteuer. Das bedeutet eine Ersparnis von 73.500€ pro Jahr.

Zerlegung der Gewerbesteuer oder Briefkastenfirma gründen?

Natürlich funktioniert das mit der Gewerbesteuerzerlegung nicht immer so einfach. Und wenn Sie bisher nur einen Geschäftssitz haben, dann müssten Sie einen Großteil Ihrer Mitarbeiter nach Zossen umsiedeln, um davon zu profitieren. Vor allem für „1-Mann-Unternehmen“, kann es sich aber schnell lohnen, ein Büro mit Geschäftsadresse in Zossen zu eröffnen und das Gewerbe dort anzumelden – etwa Beteiligungsgesellschaften, Vermögensverwaltungen, Immobilienverwaltungen oder „digitale Nomaden“ und Onlineunternehmer. Eine ladungsfähige Adresse in Zossen, die allen rechtlichen Ansprüchen gerecht wird, ist mehr als nur eine Briefkastenfirma: Mitarbeiter vor Ort kümmern sich um Ihre Post und Sie hätten Räumlichkeiten für Meetings u.ä. 

Eine weitere Möglichkeit bietet ein Franchise-System: Ein Unternehmen an einem Ort mit niedrigem Hebesatz, wie Zossen, vergibt Franchise-Lizenzen an Unternehmen an Orten mit höherem Hebesatz. Diese führen einen Teil ihres Gewinns als Lizenzgebühren an den Franchisegeber ab. So konzentriert sich der von der Gewerbesteuer betroffene Gewinn in dem Unternehmen, das seinen Sitz in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz hat. Die Einsparungen sollten dabei aber auch den Mehraufwand rechtfertigen, denn neben den Kosten für einen zweiten Firmensitz wird zum Beispiel auch ein zweiter Jahresabschluss fällig. 

Das lässt sich an einem Beispiel einfach erklären: Ein Unternehmen in München erwirtschaftet einen Gewinn von 200.000€ im Jahr. Darauf würde eine Gewerbesteuer von 200.000€ x 3,5% x 4,9 = 34.300€ für das entsprechende Jahr anfallen. Der Trick liegt in einer Änderung der Geschäftsstruktur: Ein in Zossen neu gegründetes Unternehmen vergibt an das Unternehmen in München eine Franchise-Lizenz und bestimmt die Bedingungen, unter denen über das Unternehmen in Zossen bestellte Produkte vertrieben werden können. Hierfür wird eine monatliche Franchisegebühr von z.B. 7.500€ abgeführt. Dann berechnet sich die Gewerbesteuer wie folgt: 

  • Unternehmen Zossen: 12 x 7.500€ x 3,5% x 2,7 = 8.505€ 
  • Unternehmen München: (200.000 – 90.000) x 3,5% x 4,9 = 18.865€

In der Summe wären also etwa 6.930€ weniger Gewerbesteuer fällig.